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Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag – kurz: MTV -  gehört mit dem Entgelttarifvertrag und dem Rahmentarifvertrag zu den Tarifverträgen, die zusammen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und Unternehmen regeln.

Manteltarifvertrag und andere Tarifverträge

Anders als der meist jährlich verhandelte und aktualisierte Entgelttarifvertrag (auch: Gehaltstarifvertrag, Lohntarifvertrag), der bestimmten Entgeltgruppen ein bestimmtes Entgelt zuordnet (Entgelttabelle) wird der Manteltarifvertrag, der die sonstigen Arbeitsbedingungen wie Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen

Manteltarifvertrag: Typische Inhalte


Typische Inhalte des Manteltarifvertrags sind Einstellung und Arbeitsvertrag, Probezeit, Arbeitszeit, Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und Sonderurlaub, Krankmeldung und Entgeltfortzahlung, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit  oder Erschwernisse, Fortbildung und Qualifizierung, Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen, Kündigungsfristen, Verfallfrist oder Ausschlussfrist.

Beispiele eines Manteltarifvertrags

>>> Bundesangestelltentarifvertrag - BAT


>>> Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD


>>> Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L


>>> Manteltarifvertrag Zeitarbeit (BzA)

>>> Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

>>> Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften

>>> Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende

>>> Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken

>>> Manteltarifvertrag für den Groß- und Aussenhandel NRW


>>> Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen

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